Die Konsumgenossenschaften dienen ihren Mitgliedern nicht nur für den Einkauf, sondern gleichzeitig auch als Sparkasse. An den regelmäßig veröffentlichten Unterlagen über die wirtschaftliche Entwicklung können diese erkennen, wie mit ihrem Geld gearbeitet wird. Die Mitglieder erhalten attraktive Zinsen, die Genossenschaften haben für ihre Investitionsvorhaben Zugang zu günstigen Krediten.
Die Spareinlagen machen in der Regel ein Vielfaches der Geschäftsguthaben aus. In ihrem Kampf gegen die Konsumgenossenschaften setzen die Nationalsozialisten vor allem bei den Spareinrichtungen an und verbieten diese schließlich, um den Konsumgenossenschaften die finanzielle Grundlage zu entziehen. Noch heute bestehen in dem 1934 erlassenen Kreditwesengesetz sehr enge Bestimmungen, die den meisten Genossenschaften die Schaffung von Spareinrichtungen unmöglich machen. Anders ist die Lage in Italien, wo die Konsumgenossenschaften von jedem Mitglied bis zu 36.000 EURO Spareinlagen annehmen dürfen.