Kleinen Einzelhändlern sind die Konsumgenossenschaften ein Dorn im Auge. Sie verbünden sich mit den Nationalsozialisten, um die Genossenschaften zu beseitigen. Es wird Druck auf
die Mitglieder ausgeübt, auszutreten. Beamten wird der Beitritt untersagt. Schaufensterscheiben werden eingeworfen, in Eutin ein Laden durch Handgranaten zerstört. Nach der Regierungsübernahme durch die Nazis 1933 wird die genossenschaftliche Rückvergütung gesetzlich auf 3% beschränkt, um die Mitgliedschaft unattraktiv zu machen. Den Genossenschaften wird verboten, weitere Spareinlagen anzunehmen, sie müssen ihre Spareinrichtungen auflösen.
Die Weltwirtschaftskrise ab 1929 setzt vielen Genossenschaften bereits arg zu. Die Kaufkraft der Arbeiter, des Hauptkundenstammes, sinkt mit wachsender Arbeitslosigkeit.
Der Druck durch die Naziregierung ab 1933 zwingt etliche Konsumgenossenschaften zur Aufgabe, so auch die Berliner und die Kieler. 1935 müssen sie ihre Liquidation beschließen. Die Konsumgenossenschaften müssen sich umbenennen in „Verbrauchergenossenschaft“, die Produktion heißt jetzt „Niederelbische Verbrauchergenossenschaft eG“.
Neue Genossenschaften dürfen nur noch mit staatlicher Genehmigung gegründet werden. Die Konsumgenossenschaften halten aber noch bis 1941 durch, dann werden sie insgesamt zwangsweise aufgelöst. Die kaufmännische Organisation wird als „Gemeinschaftswerk der Deutschen Arbeitsfront“ in die Kriegswirtschaft integriert. Die Mitglieder werden faktisch enteignet, denn sie bekommen nur ihre Geschäftsanteile und Spareinlagen zurück, nicht aber die anteiligen Rücklagen.