1916 beschließt der ZdK die Forderung, eine öffentlich-rechtliche Vertretung der Verbraucher nach dem Vorbild der Industrie- und Handelskammern zu schaffen. Im Zuge der Novemberrevolution 1918/19 werden zahlreiche Verbraucherkammern gegründet, allerdings nur in Hamburg auf einer eigenen gesetzlichen Grundlage.
Gustav Dahrendorf, ZdK-Vorsitzender ab 1951, definiert die Verbraucher als dritten Sozialpartner. Der ZdK ist 1953 Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AGV), Gustav Dahrendorf ihr erster Vorsitzender. Aus der AGV entwickeln sich die Verbraucherzentralen, die heute im Mittelpunkt des Verbraucherschutzes stehen.
Die Hamburger Verbraucherkammer wird vom NS-Regime aufgelöst. Die Tradition wird von Dr. Elsbeth Weichmann wieder aufgenommen und 1957 ein Arbeitskreis für Verbraucherfragen gegründet, Vorläufer der heutigen Verbraucherzentrale Hamburg.